Ab Dienstag, 16.11., gilt in unserer Innengastronomie die 2G-Regel!
Wenn Sie unsere Speisen & hausgemachten Kuchen in unserem Innenbereich verzehren möchten, müssen Sie einen der folgenden Nachweise vorzeigen:
– Impfnachweis für Ihre vollständige Impfung
– Genesungsnachweis
Zusätzlich Ihren Personalausweis
Die 2G-Regel findet keine Anwendung:
– Speisen zur Mitnahme
– In unserem Handel & an unserer Metzgereitheke
ZUSÄTZLICH gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht in unserer gesamten Markthalle.
Danke, dass Sie sich daran halten.
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